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Neuralgische Punkte der Digitalisierung
Rechtliche Rahmenbedingungen
Rechtsrahmen
- Informationsfreiheitsgesetz 2006, Saarland unmittelbar nachgezogen im Herbst Informationsfreiheitsgesetz Saarland (SIFG) ⇒ Anspruch auf Zugang zu Verwaltungsunterlagen
- Persönlichkeitsrecht (DSGVO)
- Recht am eigenen Bild
- Jugendschutzgesetz
- Urheberrecht / Lizenzverträge
- Urheberrecht: immer schon Hemmnis, ist aber mittlerweile ganz praktikabel geregelt (auch bei vergriffenen oder verwaisten Werken); prinzipiell gut, sich über Rechte am Werk Gedanken zu machen!
- Grundkompetenz von Mitarbeitenden in Bibliotheken, aber immer wieder verkannt, gerade von Nutzenden (Buchscan usw.)
- Problem aber bei Massendigitalisierung, Beispiel Zeitungen (Gastbeitrag eines bekannten Autors?)
- Schrankenregelungen für Wissenschaft und Lehre und Dokumentlieferung (nicht ausreichend, aber gewisse Sicherheit)
- Persönlichkeitsrechte und Recht am eigenen Bild (Kunsturhebergesetz § 22)
- DSGVO primär entwickelt, um Autonomie gegenüber Datenkraken wie Google, Amazon, Facebook zurückzugewinnen, aber Unsicherheiten für Kultureinrichtungen
- Trifft eigentlich auf alle Veröffentlichungen zu, aber Webpräsenz besonders problematisch (v.a. bei Massendigitalisierung z.B. Webharvesting ⇒ Schwärzungsverlangen)
- Recht am eigenen Bild besonders problematisch: Kontextgebunden, Einverständnis oder Ausnahmen nach § 23 (Beiwerk, Versammlung). Verpixeln genügt nicht.
Ethische Fragen
- Zeitungsportale
- Masterplan Zeitungsdigitalsierung DFG ⇒ Zugänglichmachung von hoher wiss. Bedeutung, Empfehlung Distanzierung und Kontextualisierung. Wunderbare sozialhistorische Quelle
- Zeiten 1933-1945 belastet, Presselenkung, reine Propaganda, Massenverführung
- Abhilfe?
- Dreischritt: Problematisierung, Sensibilisierung, Kontextualisierung
- z.B. Anreicherung mit weiterführenden Links, was bei chronologischem Material gut denkbar ist (semintellektuell-automatische Anreicherung)
- NS-Filme (Bundes-Archiv)
- Anzeige im Digitalen Lesesaal
- Kontextualisierung (andere Quellen)
- Disclaimer? Aktive Bestätigung. Aber: keine sachbezogenen Disclaimer, sondern ziemlich zentrale, die aber wenig themenbezogen sein werden
- Registrierung mit eID
- „Gefahr“: Mitschnitte
- Kolonialer Kontext
- FID Ethnologie UB Humboldt ⇒ problematisches Material
- rassistische Gesichtsmerkmale, Formulierungen, Benennungen
- „Negermädchen“ auf dem Bild, wenn auch nicht in Metadaten (studentische Initiative: das geht so nicht!)
- tatsächlich „Bild-Zeitung“ Material genutzt für Photoreportage („So sah Afrika vor einhundert Jahren aus“), ziemlich reißerisch, ziemlich überzeichnet
- Ethische Fragen / Respekt: z.B. sind heutige sakrale Stätten oft fotographiebeschränkt, aber Altaufnahmen?
- Beispiel Uluru / Ayers Rock: darf seit 2019 nicht mehr bestiegen werden, im Herbst Klettersteig auch aus Google Streetview entfernt (Bitte der Parkverwaltung, der Google nachkam)
- Museum für Naturkunde
- Geht in der Restriktion ziemlich weit ⇒ Sammlung Blandowski (300 Zeichnungen und Drucke von Fischen, Vögeln, Säugetieren, Amphibien, Reptilien, Großteil von Blandowski, Teil von anderen Zeichnern
- Fächerschwanzkuckuck enthält auf der Bildtafel indigene Bezeichnung Uantug ⇒ Entscheidung für primäre Nichtanzeige
- Grund: keine Rücksprache möglich (welche Gruppe, wer spricht für sie); Vorab-Aussage indigener Gruppen: Vorsicht walten lassen
- CARE-Prinzip (speziell für indigene Kulturen):
- Collective Benefit (Kollektiver Nutzen): Datensysteme müssen so gestaltet sein und funktionieren, dass indigene Völker einen Nutzen aus den Daten ziehen können (mindestens auch Mehrsprachigkeit)
- Authority to Control (Bestimmungsautorität): Die Rechte und Interessen indigener Völker an indigenen Daten müssen anerkannt und ihre Befugnis, diese Daten zu kontrollieren, muss gestärkt werden. Die Verwaltung indigener Daten ermöglicht es indigenen Völkern und leitenden Behörden, zu bestimmen, wie indigene Völker sowie indigenes Land, Territorien, Ressourcen, Wissen und geografische Indikatoren in den Daten dargestellt und identifiziert werden ⇒ Umkehr der Machtverhältnisse„.
- Responsibility (Verantwortung): Rechenschaft ablegen, Transparenz schaffen! Diejenigen, die mit indigenen Daten arbeiten, sind dafür verantwortlich, mitzuteilen, wie diese Daten verwendet werden, um die Selbstbestimmung der indigenen Völker sowie den kollektiven Nutzen zu unterstützen. Die Rechenschaftspflicht erfordert aussagekräftige und offen zugängliche Belege für diese Bemühungen und die Vorteile, die den indigenen Völkern erwachsen.
- Ethics (Ethik): Die Rechte und das Wohlergehen indigener Völker sollten in allen Phasen des Forschungsdatenzyklus und im gesamten Datenökosystem im Vordergrund stehen.
- Fazit:
- Klare Haltung, Policy entwickeln
- Spannungsverhältnis zwischen maximaler Sichtbarkeit und Berücksichtigung kulturellen Respekts (vermutlich unauflösbar, Vortasten)
- Auflagen der Förderinstitutionen DFG (FAIR)
Herausforderungen
- Rassistische, homophobe usw. Begriffe ⇒ Schwärzung ist Verfälschung! Beißt sich mit Authentizitätsanspruch der Kultureinrichtungen
- Ziel: Sensibiliät bei der Präsentation!
- Rassistische Begriffe gehen nicht in die Metadaten
- Neu: KI als Herausforderung
- 10.000 antisemitische Bilder des Zentrums für Antisemitismusforschung ⇒ Facebook Interesse an Bilddaten
- Was passiert damit? Erkennung und Filter (gut) oder Bildgenerierungssoftware DALL-E2 (Generierung neuer Bildinhalte, schlecht)
- Technikethiker (Allgorigths, Kevin Baum) sprechen sich dafür aus, solche Daten an öffentliche Stellen zu geben (kein Kommerzialisierungsinteresse, kein Missbrauchsgefahr: dann Nachnutzung)
Chancen
- Große Aufgabe für Kulturinstitutionen, da sie prädestiniert sind, ethische Belange sowie Fragen der Authentizität zu berücksichtigen
- Chain of Trust, gerade angesichts von KI ⇒ wir garantieren Echtheit, Entstehungshintergrund, Provenienz in Zusammenarbeit mit Wissenschaft
- neu: Chain of Respect?